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Die betriebliche Altersversorgung

Das Jahr 2005 hat für die betriebliche Altersversorgung einige Neuerungen gebracht, die dieses Kapitel der Vorsorge für viele Arbeitnehmer noch einmal interessanter machen.

So gelten für die Direktversicherung wie auch für die Pensionskasse neue Beitragshöchstgrenzen. Jetzt können jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in solche Verträge als Beitrag eingezahlt werden, das sind in 2005 also € 2.496,-.

Zusätzlich können dazu noch einmal jährlich € 1.800,- aufgewendet werden. Alles in allem also Beträge, die deutlich zu einer Verbesserung der Altersvorsorge beitragen können.

Was es allerdings nicht mehr gibt, ist die Pauschalbesteuerung der Direktversicherung. Hier gilt wie für die Pensionskasse die nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge werden steuerfrei in die Verträge eingezahlt und erst die Rentenleistungen daraus werden voll versteuert.

Lediglich vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungen behalten die Möglichkeit der Pauschalsteuer.


Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur betrieblichen Altersversorgung.

betr_altersversorgung.pdf
 

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