Die
betriebliche Altersversorgung
Das Jahr 2005 hat für die betriebliche Altersversorgung einige Neuerungen
gebracht, die dieses Kapitel der Vorsorge für viele Arbeitnehmer noch einmal
interessanter machen.
So gelten für die Direktversicherung wie auch für
die Pensionskasse neue Beitragshöchstgrenzen. Jetzt
können jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung in solche Verträge
als Beitrag eingezahlt werden, das sind in 2005 also € 2.496,-.
Zusätzlich können dazu noch einmal jährlich € 1.800,-
aufgewendet werden. Alles in allem also Beträge, die
deutlich zu einer Verbesserung der Altersvorsorge beitragen
können.
Was es allerdings nicht mehr gibt, ist die Pauschalbesteuerung
der Direktversicherung. Hier gilt wie für die Pensionskasse
die nachgelagerte Besteuerung: Die Beiträge werden steuerfrei
in die Verträge eingezahlt und erst die Rentenleistungen
daraus werden voll versteuert.
Lediglich vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungen behalten
die Möglichkeit der Pauschalsteuer.
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