Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform ist noch nicht abgeschlossen und zum
1.Juli 2005 tritt die nächste Stufe in Kraft:
Dann müssen alle Versicherten zusätzlich einen
eigenen einkommensabhängigen Beitrag für Zahnersatz
und Krankentagegeld von 0,9% zahlen. Die Arbeitgeber beteiligen
sich an diesen Kosten nicht! Im Gegenzug sollen die Krankenkassen
allerdings ihre Beiträge um denselben Prozentsatz senken.
Das bedeutet letztlich eine Mehrbelastung von 0,45% für
alle Arbeitnehmer.
Für den Zahnersatz werden von den gesetzlichen Kassen
lediglich noch befundorientierte Festzuschüsse gezahlt.
Da können also durchaus erhebliche zusätzliche
Kosten entstehen, die durch eine gute Zusatzversicherung
zumindest teilweise abgedeckt werden können, soweit
eine medizinische Notwendigkeit für den Ersatz besteht.
Das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkassen wird
nach Ende der Lohnfortzahlung geleistet. Es beträgt
70% vom Bruttoeinkommen, höchstens aber 90% vom Netto
bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Vom Krankentagegeld
werden die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
abgezogen.
Das bedeutet, auch hier entstehen unter Umständen deutliche
Lücken: Wer z.B. über ein Nettoeinkommen von ca. € 1500,-
verfügt, muss schon mit einer Lücke von ca. € 11,-
täglich rechnen, immerhin über € 300,- im
Monat. Diese Lücke vergrößert sich mit zunehmendem
Einkommen überproportional.
Fragen Sie uns, wenn es um eine sinnvolle und preiswerte
Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes geht.
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