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Die Gesundheitsreform ist noch nicht abgeschlossen und zum 1.Juli 2005 tritt die nächste Stufe in Kraft:

Dann müssen alle Versicherten zusätzlich einen eigenen einkommensabhängigen Beitrag für Zahnersatz und Krankentagegeld von 0,9% zahlen. Die Arbeitgeber beteiligen sich an diesen Kosten nicht! Im Gegenzug sollen die Krankenkassen allerdings ihre Beiträge um denselben Prozentsatz senken. Das bedeutet letztlich eine Mehrbelastung von 0,45% für alle Arbeitnehmer.

Für den Zahnersatz werden von den gesetzlichen Kassen lediglich noch befundorientierte Festzuschüsse gezahlt. Da können also durchaus erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, die durch eine gute Zusatzversicherung zumindest teilweise abgedeckt werden können, soweit eine medizinische Notwendigkeit für den Ersatz besteht.

Das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkassen wird nach Ende der Lohnfortzahlung geleistet. Es beträgt 70% vom Bruttoeinkommen, höchstens aber 90% vom Netto bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Vom Krankentagegeld werden die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Das bedeutet, auch hier entstehen unter Umständen deutliche Lücken: Wer z.B. über ein Nettoeinkommen von ca. € 1500,- verfügt, muss schon mit einer Lücke von ca. € 11,- täglich rechnen, immerhin über € 300,- im Monat. Diese Lücke vergrößert sich mit zunehmendem Einkommen überproportional.

Fragen Sie uns, wenn es um eine sinnvolle und preiswerte Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes geht.

Hier erhalten Sie den Ehrenkodex der Verbundmitglieder im
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Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur privaten Krankenversicherung.

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